Wer gesetzlich versichert ist, hat Anspruch auf eine ambulante Psychotherapie, wenn eine seelische Belastung mit Krankheitswert vorliegt. Zwischen diesem Anspruch und dem ersten regulären Termin liegt in der Praxis aber ein mehrstufiger Weg. Ihn zu kennen, macht die Suche planbarer.
Die drei Stationen bis zur Therapie
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Psychotherapeutische Sprechstunde
Seit der Reform der Psychotherapie-Richtlinie 2017 ist die Sprechstunde der verpflichtende erste Schritt. Hier wird eingeschätzt, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist, welches Verfahren passen könnte und ob andere Hilfen infrage kommen. Praxen mit vollem Versorgungsauftrag müssen mindestens 200 Minuten pro Woche für telefonische Sprechzeiten bereithalten.
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Probatorische Sitzungen
Ein paar erste Sitzungen dienen dazu, das Anliegen zu vertiefen, ein Verfahren zu wählen und zu prüfen, ob es zwischen dir und der Therapeutin oder dem Therapeuten passt. Sie sind Voraussetzung für den Antrag bei der Krankenkasse.
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Antrag und Beginn der Therapie
Nach den probatorischen Sitzungen stellt die Praxis den Antrag auf eine Richtlinientherapie bei deiner Krankenkasse. Genau zwischen Sprechstunde und regulärem Beginn liegt erfahrungsgemäß die längste Wartezeit.
Wie lange dauert das wirklich?
Objektive Auswertungen von Versichertendaten der Ersatzkassen zeigen eine durchschnittliche Wartezeit von rund 142 Tagen (etwa 20 Wochen) zwischen dem Erstgespräch in der Sprechstunde und dem Beginn einer Richtlinienpsychotherapie. Das sind keine Schätzungen von Betroffenen, sondern Zahlen aus der Routinedokumentation der Kassen (Bundespsychotherapeutenkammer, Auswertung von vdek-Versichertendaten).
Wo du wohnst, macht einen großen Unterschied: In Städten warten Betroffene nach dem Erstgespräch im Mittel etwa zwei Monate, auf dem Land eher etwa sechs Monate (Bundespsychotherapeutenkammer). Wartezeiten von mehr als drei Monaten gelten grundsätzlich als nicht zumutbar — das ist später beim Thema Kostenerstattung wichtig.
Die 116 117: eine Nummer für Termine
Die 116 117 ist die bundesweite Nummer des Patientenservice. Über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelt sie Termine — auch bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Der gesetzliche Auftrag: einen Termin bei einer psychotherapeutischen Sprechstunde innerhalb von vier Wochen vermitteln, bei festgestelltem akutem Bedarf innerhalb von zwei Wochen.
Sie ist damit eine Versorgungs- und Terminnummer, keine Krisennummer. Wenn es akut ist, gelten die Nummern ganz oben auf dieser Seite. Für die reguläre Suche kann die 116 117 ein Baustein neben dem eigenen Anrufen bei Praxen sein — nicht selten braucht es beides parallel.
Kostenerstattung, wenn kein Platz frei ist
Findet sich in zumutbarer Zeit kein Kassenplatz, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen den Weg über die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V: Die Krankenkasse übernimmt dann die Behandlung in einer Privatpraxis. Der Weg ist an Dokumentation, Fristen und einen Antrag vor Behandlungsbeginn gebunden. Wie das Schritt für Schritt aussieht, steht im Blog: Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V — Schritt für Schritt.
Und die Zeit dazwischen?
Die Wochen zwischen Anfrage und Termin müssen nicht leer sein. Zwei vertiefende Seiten begleiten diese Phase:
- Die Wartezeit überbrücken — was in dieser Zeit hilft, ohne Druck.
- Aufs erste Gespräch vorbereiten — was ins erste Gespräch gehört.
Quellen
- Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): „Psychisch Kranke warten 142 Tage auf eine psychotherapeutische Behandlung" — bptk.de
- GKV-Spitzenverband, Fokus Psychotherapie (Ablauf, Sprechstunde, Terminservice, Fristen) — gkv-spitzenverband.de
- Patientenservice 116 117, Termin- und Arztsuche — 116117.de
- Therapie.de, Ratgeber Kostenerstattung — therapie.de
Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und kein Ersatz für professionelle therapeutische Hilfe. Er ersetzt auch keine Rechtsberatung — über Kostenerstattungsanträge entscheiden die Krankenkassen im Einzelfall. while.coffee ist ein Hilfswerk, kein Medizinprodukt.